Immobilienbewertung vorwiegend in Niederbayern und Oberbayern

Ein Gutachten sorgt für Klarheit und stärkt Ihre rechtliche Position

Von ihren Büros aus sind Architekt und Diplom-Ingenieur Berndt Freihöfer und Diplom-Ingenieur Werner Haubold in der Umgebung rund um Landshut, Freising, Erding, München aber auch bis in den Raum Starnberg und Landsberg tätig.

Immobilienbewertung für Behörden und Privatpersonen

Im Raum Niederbayern / Oberbayern sind wir somit unter anderem für Gerichte, Behörden und Unternehmen, aber auch für Privatpersonen tätig. Wir beurteilen bebaute und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Anlageobjekte, Wohnimmobilien, Renditeobjekte und Spezialimmobilien.

Als öffentlich bestellter Sachverständiger achtet man bei der Bewertung besonders auf Objektivität und bringt sein Fachwissen ein. Durch ein neutrales Gutachten vom Profi stärken Sie Ihre Position in allen rechtlichen Belangen.

Diese Unterlagen sind nötig für die Erstellung eines Gutachtens:

  • Adresse der Bewertungsobjektes
  • Bewertungsstichtag
  • Aktuelle Lagepläne
  • Aktuelle Grundbuchauszüge
  • Baupläne möglichst im Maßstab 1:100
  • Sonstige wertrelevante Angaben über durchgeführte bzw. noch durchzuführende Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Gebäuden, Angaben zu Mietverhältnissen mit Angabe der letzten Mieterhöhung
  • Kontaktdaten von Hausverwaltungen (bei der Bewertung von Eigentumswohnungen)
  • Vollmacht für Behördenauskunft

Die bewertungsrelevanten Unterlagen können beim noch zu vereinbarenden Ortstermin übergeben werden. Wenn nicht vollständig, besorgen wir die Unterlagen mit entsprechender Vollmacht.

Was kostet die Immobilienbewertung?

Das Honorar bemisst sich nach der Honorarrichtlinie des Landesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Bayern, Abteilung Immobilienbewertung.
Über die voraussichtliche Honorarhöhe geben wir Ihnen gerne Auskunft und gestalten für Sie ein individuelles Angebot.

 

 

§ 194 Baugesetzbuch (Verkehrswert)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 
 

Adresse / Kontakt

Werner Haubold Dipl.-Ing.
Innere Regensburgerstr. 5
84034 Landshut

Telefon: (0871) 43 03 818
Telefax: (0871) 96 64 061
Email: ing.haubold@t-online.de